Tauschregeln

Aufgabe: Der Tauschring Prohlis bietet jedem – unabhängig von Alter und Kultur – eine Plattform zum Kennenlernen interessanter Leute, Umsetzung eigener Ideen mit Gleichgesinnten und die Möglichkeit Güter, Dienstleistungen und Wissen untereinander zu tauschen. Gegenseitige Hilfeleistungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und im Sinne der Nachbarschaftshilfe können gegen die eigene fiktive Punkte-Verrechnungseinheit „Talente“ erfolgen. Der Tauschring verfolgt gemeinnützige Zwecke und arbeitet nicht gewinnorientiert.

Mitgliedschaft: Mitmachen können alle Menschen oder Institutionen, welche die Tauschregeln akzeptieren und bereit sind von anderen etwas anzunehmen und auch etwas zu geben.

Startguthaben: Jedes Mitglied erhält 25 Talente auf seinem Konto als Startguthaben. Nach den ersten Transaktionen gibt es nach Nachfrage 75 weitere Talente als Startguthaben.
Dieses Guthaben soll ein direktes Einsteigen in den Tauschhandel ermöglichen, ist jedoch nur geliehen. Bei Austritt aus dem Tauschring muss das Konto diesen Betrag wieder aufweisen!

Kontoführung: Jeder Teilnehmer erhält ein Verrechnungsblatt worauf sein Guthaben und alle Transaktionen erfasst werden. Gültig werden die Transaktionen mit der Überweisung der entsprechenden Talente über die Internet-Plattform. Dies kann jeder eigenständig im Internet tun, beim Treffen machen lassen oder jemanden damit beauftragen.
Limit: Der Kontostand darf nicht unter 0 Talente sinken.
Transparenz: Die Kontostände der Mitglieder und des Projektes sowie die getätigten Transaktionen sind innerhalb eines Standortes jederzeit von allen einsehbar.
Keine konvertierbare Währung: Die verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie können nicht als Gegenwert in € eingefordert werden.

Preise: Die Preise werden frei verhandelt. Als Richtwert gilt, daß die Hilfeleistungen mit 10 Talenten pro Arbeitsstunde bewertet werden sollten.

Marktzeitung: In der Marktzeitung werden alle Angebote und Gesuche veröffentlicht. Jedes Mitglied kann kostenfrei beliebig oft inserieren.
Die eingetragenen Angebote & Gesuche werden nach ½ Jahr automatisch deaktiviert und in den Ordner „versteckte Angebote“ verschoben. Hieraus können sie jederzeit aktiviert werden.
Indem man vor Ablauf der Frist alle Inserate „versteckt“ und wieder „einblendet“ wird die Deaktivierung umgangen. Veröffentlichungen und Aktualisierungen können selbständig im Internet oder bei den Monatstreffen gemacht werden.

Monatliche Treffen: Die monatlichen Treffen dienen dazu, andere Teilnehmer und deren Angebote kennenzulernen, Internetbuchungen durchzuführen, Fragen zu klären, über interessante Themen zu sprechen bzw. vorzustellen, Waren zu tauschen oder einfach zu quatschen.
Die Treffen sind freiwillig aber besonders am Anfang sehr hilfreich um als Neumitglied sein eigenes Hilfs-Netzwerk aufzubauen.

Mitgliedsbeitrag: Jährlich 5 Talente für den Organisationsaufwand des Tauschrings. Neue Mitglieder bekommen bei Austritt innerhalb der ersten 6 Monate den Mitgliedsbeitrag zurückerstattet. Somit können Interessierte das Tauschen einfach ausprobieren.

Umlaufsicherung:Damit das Tausch-System gut funktioniert und Leistungsschwächere nicht ausgeschlossen werden, ist es wichtig das eingenommene Talente genutzt (weitergegeben) und nicht „gehortet“ werden. Um diesen Umlauf zu sichern gilt:
Am Jahresende wird von jedem Teilnehmer sein durchschnittliches Startguthaben mit seinem durchschnittlichen Kontostand verglichen. Liegt der Kontostand über dem Startguthaben wird eine Gebühr von 1% pro Monat für die Differenz berechnet. Teilnehmer mit einem geringeren Kontostand als Startguthaben bekommen entsprechend eine Gutschrift.
Somit bekommt jeder der unter seinem Startguthaben bleibt Talente geschenkt (max. 10 Talente). Diese Talente kommen von denjenigen, welche durchschnittlich mehr Talente als Startguthaben besitzen. Beispiel:
Heike hat 100 Talente Startguthaben und im vergangenen Jahr einen durchschnittlichen Kontostand von 50 Talenten. Die Differenz zum Startguthaben sind also 50 Talente. Davon 12% (1% pro Monat) ergibt 6 Talente. Heike bekommt somit 6 Talente gutgeschrieben.

Tauschen mit anderen Standorten: Mit Mitgliedern anderer Standorte kann genauso wie im eigenen Standort getauscht werden.

Austritt: Der Austritt ist bei ausgeglichenem Kontostand jederzeit möglich.

Austritt ohne Kontoausgleich: Falls ein Mitglied beim Austritt trotz Aufforderung und Unterstützung sein Konto nicht ausgleichen sollte, werden die letzten Transaktionen bis zum Ausgleich des Startguthabens „rückabgewickelt“. Wobei 50% der damals jeweils Leistende und 50% alle Mitglieder über das Projektkonto tragen.
Beispiel: Moni ließ sich für 12 Talente von Micha am Computer helfen und nutzte für 6 Talente die Monatskarte von Meike in deren Urlaubszeit. Moni verdiente sich 4 Talente mit dem Verkauf von Birnen aus ihrem Garten an Moritz.
Monis Kontostand liegt somit 14 Talente unter dem Startguthaben. Wenn Moni das Konto bei Austritt nicht ausgleicht, werden 7 Talente (50%) vom Projektkonto ausgeglichen (werden somit über die Mitgliedsbeiträge bezahlt). Die anderen 7 Talente werden von den zuletzt Leistenden getragen. Somit wird das Konto von Meike mit 3 Talenten und von Micha mit 4 belastet.

Deaktivierung bei Passivität: Um „Karteileichen“ und damit unnütze Verwaltungsarbeit zu verhindern melden sich Teilnehmer, die 1 Jahr nicht mehr aktiv sind (weder bei den Monatstreffen anwesend noch Talente-Transaktionen) bitte ab (Konto ausgleichen!). Ein Wiedereintritt kann später jederzeit erfolgen. Falls die entsprechenden Teilnehmer nicht oder schwer zu erreichen sind, kann auch eine Zwangsdeaktivierung erfolgen.

Haftung: Die Mitglieder handeln eigenverantwortlich für ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse. Da die Hilfeleistungen i.d. Regel nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen, fällt auch keine Versteuerung an.
Falls im Ausnahmefall ein Gewerbetreibender Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sind die betreffenden Einnahmen/Ausgaben jeweils mit dem Kurs von 2T=1€ in der Buchhaltung zu berücksichtigen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Tauschring Prohlis übernimmt keine Haftung für jedwede Forderungen der Tauschpartner. Treten durch die Hilfe Schadensfälle oder Mängel auf, so haften die Tauschpartner und nicht der Tauschring.

(Änderungen der Tauschregeln durch Beschluß der Teilnehmer)

Druckversion: Tauschregeln (pdf, 80kb)