Tauschregeln
Aufgabe: Der Tauschring Prohlis bietet jedem – unabhängig von Alter und Kultur – eine Plattform zum Kennenlernen interessanter Leute, Umsetzung eigener Ideen mit Gleichgesinnten und die Möglichkeit Güter, Dienstleistungen und Wissen untereinander zu tauschen. Gegenseitige Hilfeleistungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und im Sinne der Nachbarschaftshilfe können gegen die eigene fiktive Punkte-Verrechnungseinheit „Talente“ erfolgen. Der Tauschring verfolgt gemeinnützige Zwecke und arbeitet nicht gewinnorientiert.
Mitgliedschaft: Mitmachen können alle Menschen oder Institutionen, welche die Tauschregeln akzeptieren und bereit sind von anderen etwas anzunehmen und auch etwas zu geben.
Kontoführung:
- Jeder Teilnehmer erhält ein Verrechnungsblatt worauf sein Guthaben und alle Transaktionen erfasst werden. Gültig werden die Transaktionen mit der Überweisung der entsprechenden Talente über die Internet-Plattform. Dies kann jeder eigenständig im Internet tun, beim Treffen machen lassen oder jemanden damit beauftragen.
- Limit: Der Kontostand darf nicht unter 0 Talente sinken.
- Transparenz: Die Kontostände der Mitglieder und des Projektes sowie die getätigten Transaktionen sind innerhalb eines Standortes jederzeit von allen einsehbar.
- Keine konvertierbare Währung: Die verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Sie können nicht als Gegenwert in € eingefordert werden.
Preise: Die Preise werden frei verhandelt. Als Richtwert gilt, daß die Hilfeleistungen mit 10 Talenten pro Arbeitsstunde bewertet werden sollten.
Marktzeitung:
- In der Marktzeitung werden alle Angebote und Gesuche veröffentlicht. Jedes Mitglied kann kostenfrei beliebig oft inserieren.
- Die eingetragenen Angebote & Gesuche werden nach 6 Monaten automatisch deaktiviert und in den Ordner „versteckte Angebote“ verschoben. Hieraus können sie jederzeit aktiviert werden. Indem man vor Ablauf der Frist alle Inserate „versteckt“ und wieder „einblendet“ wird die Deaktivierung umgangen.
- Veröffentlichungen und Aktualisierungen können selbständig im Internet oder bei den Monatstreffen gemacht werden.
Monatliche Treffen: Die monatlichen Treffen dienen dazu, andere Teilnehmer und deren Angebote kennenzulernen, Internetbuchungen durchzuführen, Fragen zu klären, über interessante Themen zu sprechen bzw. vorzustellen, Waren zu tauschen oder einfach zu quatschen.
Die Treffen sind freiwillig.
Freiwilliger Mitgliedsbeitrag: Wir freuen uns, wenn die Teilnehmer freiwillig einen Talente-Beitrag nach eigenem ermessen bezahlen.
Tauschen mit anderen Standorten: Mit Mitgliedern anderer Standorte kann genauso wie im eigenen Standort getauscht werden.
Umlaufsicherung: Damit das Tausch-System gut funktioniert und Leistungsschwächere nicht ausgeschlossen werden, ist es wichtig das eingenommene Talente genutzt (weitergegeben) und nicht „gehortet“ werden. Um diesen Umlauf zu sichern gilt:
Wer im Zeitraum eines Kalenderjahres durchschnittlich über 100 Talente auf seinem Konto hat wird mit einer Umlaufsicherung von 12% für den darüberliegenden Anteil belastet. Die Buchung erfolgt Anfang des Jahres für das vorherige Jahr und wird den Projektkonten gutgeschrieben.
Beispiel:
Heike hat über das Jahr durchschnittlich 150 Talente Kontostand. Von den 50 Talenten, welche über der „Freigrenze“ von 100 Talenten liegen werden 12% (also 6 Talente) abgezogen. Heike hat somit nach der Buchung noch 144 Talente auf dem Konto. Bei einem Kontostand bis zu 100 Talente wird nichts abgezogen.
Austritt: Der Austritt ist jederzeit per E-mail oder mündlich beim Orgateam zum Monatstreffen möglich. Wenn der Austretende nichts anderweitiges bestimmt, wird ein eventuelles Guthaben dem Projektkonto zugebucht.
Deaktivierung bei Passivität: Um „Karteileichen“ und damit unnütze Verwaltungsarbeit zu verhindern melden sich Teilnehmer, die nicht mehr aktiv sind bitte ab. Ein Wiedereintritt kann später jederzeit erfolgen. Bei Inaktivität von mehr als 12 Monaten (weder bei Monatstreffen aktiv, noch Talente-Transaktionen noch aktuelle Angebote), kann eine Deaktivierung auch ohne Rücksprache erfolgen.
Haftung: Die Mitglieder handeln eigenverantwortlich für ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse. Da die Hilfeleistungen i.d. Regel nicht mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen, fällt auch keine Versteuerung an.
Falls im Ausnahmefall ein Gewerbetreibender Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sind die betreffenden Einnahmen/Ausgaben jeweils mit dem Kurs von 2T=1€ in der Buchhaltung zu berücksichtigen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Tauschring Prohlis übernimmt keine Haftung für jedwede Forderungen der Tauschpartner. Treten durch die Hilfe Schadensfälle oder Mängel auf, so haften die Tauschpartner und nicht der Tauschring.
(Änderungen der Tauschregeln durch Beschluß der Teilnehmer)
Druckversion: Regeln Prohlis ab Januar 2011 (83kb, pdf)
